Wen können wir nicht beraten
Aufgrund der genannten Schwerpunkte und der Tatsache, dass keine Fallverantwortung für den konkreten Fall übernommen werden kann, ist eine Beratung von Betroffenen, Angehörigen und Fachkräften anderer als der genannten Berufsgruppen nicht möglich.
Hierfür stehen in erster Linie die örtlichen Jugendämter zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auch unter dem folgenden Link: