Topic outline
General
Wen beraten wir?
Das Angebot der Medizinischen Kinderschutzhotline richtet sich an alle Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen, u.a.:
- Ärzt*innen in Kliniken und niedergelassenen Praxen
- Psychologische Psychotherapeut*innen (auch in Ausbildung)
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (auch in Ausbildung)
- Psycholog*innen
- Zahnärzt*innen
- Ergotherapeut*innen, Physiotherapeut*innen, Logopäd*innen
- Notfallsanitäter*innen / Rettungsassistent*innen
- Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpfleger*innen
- Heilerziehungspfleger*innen
- (Familien-) Hebammen/Entbindungspfleger
- Medizinische Fachangestellte (MFA)
- Sozialdienst in Kliniken, Ambulanzen, SPZ
Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie zur genannten Zielgruppe gehören, rufen Sie uns an. Wir klären dies gemeinsam mit Ihnen und können Sie ggfs. auch an andere Anlaufstellen verweisen.
Zu welche Themen und Fragen beraten wir?
- Welche grundsätzlichen Rechte und welche Pflichten bestehen bei Verdachtsfällen? Information über rechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere Befugnisnorm und weitere Vorgaben und Vorgehen nach dem Bundeskinderschutzgesetz (keine Rechtsberatung im Einzelfall)
- Welche Verletzungen oder Auffälligkeiten können auf Misshandlung, Vernachlässigung oder Missbrauch hindeuten und was ist bei der Dokumentation zu beachten? Informationen hinsichtlich Diagnostik und Dokumentation
- Wie sollten die Eltern oder Begleitpersonen auf den Verdacht angesprochen werden? Beratung zum Ansprechen eines Verdachtes
- Welche Schritte sollen oder können in die Wege geleitet werden? Informationen zu möglichen weiteren Maßnahmen
- Wer hilft vor Ort weiter? Generelle Orientierung zu lokalen Hilfestrukturen innerhalb und außerhalb des Bereichs des SGB V; Durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann eine Orientierung über typische Hilfestrukturen erfolgen und z.T. einzelne Anlaufstellen benannt werden. Zum Teil finden Sie Ressourcen als Link auf der Homepage
Wen beraten wir?
Unser Angebot richtet sich an Fachkräfte in öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe. Dazu gehören z.B. Mitarbeitende in verschiedenen Bereichen der Jugendämter, in Wohngruppen, in Tagespflegeeinrichtungen, in Beratungsstellen etc.
Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie zur genannten Zielgruppe gehören, rufen Sie uns an. Wir klären dies gemeinsam mit Ihnen und können Sie ggfs. auch an andere Anlaufstellen verweisen.
Zu welche Themen und Fragen beraten wir?
- Welche Verletzungen oder Auffälligkeiten können auf eine Misshandlung, Vernachlässigung oder einen Missbrauch hindeuten?
- An wen wende ich mich für eine medizinische Abklärung, z.B. ob ein Hämatom unfall- oder misshandlungsbedingt ist?
- Wie schnell muss ich tätig werden?
- Wer dokumentiert die Verletzungen?
- Fragen zu und Einschätzungen von vorliegenden Befunden und Gutachten.
Die Beratung der medizinischen Kinderschutzhotline ersetzt nicht die Beratung einer insoweit erfahrenen Fachkraft. Die medizinische Kinderschutzhotline kann bei medizinischen/gesundheitlichen Fragen zum Kinderschutz zusätzlich hinzugezogen werden.
Wen beraten wir?
Unser Angebot richtet sich an Mitarbeitende der Familiengerichte, dazu gehören:
- Richter*innen
- Rechtspfleger*innen
- Verfahrensbeistände
Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie zur genannten Zielgruppe gehören, rufen Sie uns an. Wir klären dies gemeinsam mit Ihnen und können Sie ggfs. auch an andere Anlaufstellen verweisen.
Zu welche Themen und Fragen beraten wir?
- Einschätzung eines vorliegenden medizinischen Sachverhaltes im Kontext einer möglichen Kindeswohlgefährdung
- Medizinischer Behandlungs- und Interventionsbedarf
- Geeignete medizinische Einrichtungen für notwendige (Kontroll-) Untersuchungen und Behandlungen
- Fragen zu und Einschätzungen von vorliegenden Befunden und Gutachten.
Wen können wir nicht beraten
Aufgrund der genannten Schwerpunkte und der Tatsache, dass keine Fallverantwortung für den konkreten Fall übernommen werden kann, ist eine Beratung von Betroffenen, Angehörigen und Fachkräften anderer als der genannten Berufsgruppen nicht möglich. Hierfür stehen in erster Linie die örtlichen Jugendämter zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auch unter dem folgenden Link: